Krankenkasse (SGB V)
Übernimmt ärztlich verordnete Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Medikamentengabe.
Wir gründen neu – ab dem 01.01.2027 sind wir für Sie da
Ob medizinische Behandlungspflege, einfühlsame Grundpflege oder Unterstützung im Umgang mit Pflegekassen – wir betreuen Sie verlässlich, fachlich kompetent und mit echter Zeit für den Menschen. Hier finden Sie einen Überblick, was wir für Sie tun können.
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle ärztlich verordneten Maßnahmen, die wir bei Ihnen zu Hause übernehmen – professionell, sicher und in enger Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt.
Das umfasst unter anderem:
Die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse, sofern die Leistung ärztlich verordnet ist.
Bei der Grundpflege unterstützen wir Sie einfühlsam bei den alltäglichen Dingen, die mit der Zeit schwerer fallen – immer mit Respekt für Ihre Selbstständigkeit und Ihre Gewohnheiten.
Das umfasst unter anderem:
Die Pflegekasse beteiligt sich je nach anerkanntem Pflegegrad an den Kosten.
Der Weg durch Anträge, Pflegegrade und Formulare kann überfordern. Wir nehmen Ihnen diese Last ab und beraten Sie verständlich und persönlich.
Das umfasst unter anderem:
Für unsere Kundinnen und Kunden ist diese Beratung kostenlos.
Gute Versorgung endet nicht bei der Pflege. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen verlässliche Partner aus der Region, damit im Alltag alles zusammenpasst.
Das umfasst unter anderem:
Individuell – je nach gewünschter Leistung.
Weitere Leistungen sind nach Absprache jederzeit möglich. Sprechen Sie uns gerne an – wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot, das genau zu Ihren Wünschen passt.
Viele Pflegeleistungen werden ganz oder teilweise von den Kassen übernommen. Welche Leistung über welche Kasse läuft, hängt von Ihrer Situation ab – wir verschaffen Ihnen gerne Klarheit.
Übernimmt ärztlich verordnete Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Medikamentengabe.
Beteiligt sich je nach Pflegegrad an Leistungen der Grundpflege und Betreuung.
Wir unterstützen Sie bei Antrag und Einstufung – Schritt für Schritt.
Sie sind unsicher, was Ihnen zusteht? In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir das gemeinsam.